Sitzung: 24.05.2016 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/ZÜL/148
Sach- und Rechtslage:
Der
Wasser- und Bodenverband Schweriner See/ Obere Sude beabsichtigen in
Kooperation den Ausbau der Gewässer für die Maßnahme „Renaturierung LV 60
(Otterngraben) und Gewässer LV60/1.14 vorzunehmen. Dazu ist eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig, die in der Anlage enthalten ist.
Die Förderquote der Maßnahme liegt bei 90% (Brutto). Zur schnellen Beantragung der Fördermittel
ist eine Vorplanung notwendig, deren Finanzierung durch diese Vereinbarung
abgesichert werden muss.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. Sach- und
Rechtslage, die Durchführung der Maßnahme, sowie die in der Anlage enthaltene
Vereinbarung abzuschließen und bestätigt die notwendige Eilentscheidung des
Bürgermeisters zum Abschluss der Vereinbarung.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 12.720 EUR Eigenanteil der Gemeinde,
welcher an den Wasser- und Bodenverband zu zahlen ist.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -