Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Wasser- und Bodenverband Schweriner See/ Obere Sude beabsichtigen in Kooperation den Ausbau der Gewässer für die Maßnahme „Renaturierung LV 60 (Otterngraben) und Gewässer LV60/1.14 vorzunehmen. Dazu ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig, die in der Anlage enthalten ist. Die Förderquote der Maßnahme liegt bei 90% (Brutto).  Zur schnellen Beantragung der Fördermittel ist eine Vorplanung notwendig, deren Finanzierung durch diese Vereinbarung abgesichert werden muss.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. Sach- und Rechtslage, die Durchführung der Maßnahme, sowie die in der Anlage enthaltene Vereinbarung abzuschließen und bestätigt die notwendige Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss der Vereinbarung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ca. 12.720 EUR Eigenanteil der Gemeinde, welcher an den Wasser- und Bodenverband zu zahlen ist.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        6

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -