Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 05.10.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                 583.169 Euro

Das Jahresergebnis beträgt vor/nach Veränderung der Rücklagen                          3.513 Euro

 

Die Finanzrechnung weist für 2012 einen Finanzmittelüberschuss aus von            98.597 Euro

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. 05.10.2015 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 05.10.2015  mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        6

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -