Sitzung: 27.04.2016 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WAR/362
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung kann den Bau von
Windenergieanlagen (WEA) im Gemeindegebiet derzeit zwar noch verzögern, aber
nicht dauerhaft verhindern. Sie ist bestrebt, im Rahmen ihrer noch
verbleibenden Möglichkeiten Belastungen,
die von solchen WEA ausgehen können, zu begrenzen.
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat die erste Stufe des
Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung des
Regionalen
Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg für das
Kapitel 6.5 Energie und die
Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen eröffnet. Vorschläge, Hinweise und Anregungen
zum Entwurf der
Teilfortschreibung können bis zum 30.05.2016 eingereicht werden.
Nach Inkraftsetzung der Teilfortschreibung besteht in
den ausgewiesenen Arealen Baurecht für WEA. Die Gemeinde hat dann keinen
Einfluss mehr auf den Bau von WEA und kann auch mögliche negative Auswirkungen,
z.B. durch extrem hohe WEA im Nahbereich, nicht mehr begrenzen. Neue
Abstandsflächen werden dann zudem nicht mehr benötigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die noch verbleibende
Zeit bis zur rechtskräftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für
Windenergieanlagen zu nutzen, um mit
den Investoren vorzugsweise auf
vertraglicher Grundlage bindende Regelungen für den gesamten Nutzungszeitraum
der WEA zu erreichen, um mögliche negative Auswirkungen für die Einwohner der
Gemeinde zu verringern.
Finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinde entstehen keine
Kosten.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -