Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung kann den Bau von Windenergieanlagen (WEA) im Gemeindegebiet derzeit zwar noch verzögern, aber nicht dauerhaft verhindern. Sie ist bestrebt, im Rahmen ihrer noch verbleibenden Möglichkeiten  Belastungen, die von solchen WEA ausgehen können, zu begrenzen. 
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung  des  Regionalen  Raumentwicklungsprogramms  Westmecklenburg für das   Kapitel   6.5 Energie und die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen  eröffnet. Vorschläge, Hinweise und Anregungen zum  Entwurf  der  Teilfortschreibung können bis zum 30.05.2016 eingereicht werden.

Nach Inkraftsetzung der Teilfortschreibung besteht in den ausgewiesenen Arealen Baurecht für WEA. Die Gemeinde hat dann keinen Einfluss mehr auf den Bau von WEA und kann auch mögliche negative Auswirkungen, z.B. durch extrem hohe WEA im Nahbereich, nicht mehr begrenzen. Neue Abstandsflächen werden dann zudem nicht mehr benötigt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die noch verbleibende Zeit bis zur rechtskräftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen  zu nutzen, um mit den  Investoren vorzugsweise auf vertraglicher Grundlage bindende Regelungen für den gesamten Nutzungszeitraum der WEA zu erreichen, um mögliche negative Auswirkungen für die Einwohner der Gemeinde zu verringern.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -