Sitzung: 27.04.2016 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WAR/359
Sach- und Rechtslage:
In der Ortslage Kothendorf wird die Verbindungsstraße
zwischen „Dorfstraße“ und „Brückenberg“ ebenfalls als „Dorfstraße“ bezeichnet.
Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 und vom 30. September2014
forderte das Innenministerium M-V mit Verweis auf die dortigen Erlasse vom
11.Januar 2000 und vom 20.September 2006 die Kommunen erneut auf,
Straßennamendoppelungen durch Umbenennung von Straßen zu vermeiden.
Die Benennung von Straßen liegt nach § 51 Abs. 1
Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.
Januar 1993 (GVOBl. M-V S.42), zuletzt geändert durch Art.27 des Gesetzes vom
23.Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) in gemeindlicher Zuständigkeit.
Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion
bezweckt die Identifizierbarkeit einer Straße, welche über die Grenzen einer
Gemeinde hinausreichen muss. Mit dem Beschluss wird die Umbenennung der Straße
im Interesse einer eindeutigen Bezeichnung zum Zwecke der eindeutigen
postalischen Zuordnung sowie des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens
(z.B. Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz) von Adressen
herbeigeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt mit Wirkung vom 01.05.2016 in der Ortslage Kothendorf den Abschnitt
der „Dorfstraße“, der zwischen der Ortsdurchfahrt der „Dorfstraße“ und dem
„Brückenberg“ liegt, in „ Zu den Hofwiesen“ umzubenennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Folgekosten in
Höhe von ca. 200 € für die Anschaffung von zwei Straßenschildern. Die Mittel
sind im Produktkonto 8/541/5238 eingestellt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -