Sitzung: 20.04.2016 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 2016/PAM/899
Sach- und Rechtslage:
Am 24.März 2016 wurde der Bauantrag/Bauanzeige für den
Neubau eines Sportplatzes im Amt Stralendorf eingereicht. Dieses Vorhaben
befindet sich in einem B-Plan und könnte nach § 62 LBauO innerhalb 1 Monats von
der Gemeinde geprüft werden.
Im Amt Stralendorf werden alle Vorhaben innerhalb von
Bebauungsplänen (z.B. Carportbau, Einfamilienhaus etc.) an die
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises abgegeben und ein vereinfachtes
Bauantragsverfahren durchgeführt, d.h. der Landkreis prüft die Anträge.
Der Neubau des Sportplatzes sollte an die untere
Bauaufsichtsbehörde zur Durchführung eines Bauantragsverfahrens nach § 63 LBauO
MV abgegeben werden.
Die Bauaufsichtsbehörde wird dann im Verfahren z.B. die
immissionsschutzrechtliche Seite abprüfen. Die Gemeinde bzw. das Amt kann dies
im § 62 LBauO Verfahren nicht.
Der Erhalt der Baugenehmigung wird Rechtssicherheit für
das geplante Vorhaben geben. Abstimmungen mit der Bauaufsichtsbehörde sind
bereits durch den Bürgermeister geführt worden.
Am
31.3.2016 erhielt das Amt die Bauanzeige von der Gemeinde zurück, es solle
keine Baugenehmigung beantragt werden. Entscheidungsgremium ist die
Gemeindevertretung. Die Eilbedürftigkeit ist aufgrund der 1-monatigen Frist und
der Fördermittel gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Durchführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für den
geplanten Neubau eines Sportplatzes auf dem Flurstück 175/116 der Flur 8
Gemarkung Pampow und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die
Gemeindevertretung beschließt die Erteilung aller für dieses Vorhaben notwendigen
Befreiungen von der Festsetzung des B- Planes.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bauantragsgebühren sind vom
Bauherrn zu tragen.
Etwaige Ansprüche
von Bürgern gegen die Gemeinde bestehen bei Durchführung des
Bauantragsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Jens Heysel
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -
Herr Jens Heysel nimmt wieder an der Sitzung teil.
Die Gemeindevertretung rügt die Vorgehensweise des Fachdienstes
Bauordnung des Landkreises. Die Bedenken des Fachdienstes sind erst am Tage der
Gemeindevertretersitzung der Gemeindevertretung vorgelegt worden. Das Amt wird
gebeten, dem Landkreis dies mitzuteilen.
Es wird mit 9 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen dafür gestimmt.