Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Am 24.März 2016 wurde der Bauantrag/Bauanzeige für den Neubau eines Sportplatzes im Amt Stralendorf eingereicht. Dieses Vorhaben befindet sich in einem B-Plan und könnte nach § 62 LBauO innerhalb 1 Monats von der Gemeinde geprüft werden.

Im Amt Stralendorf werden alle Vorhaben innerhalb von Bebauungsplänen (z.B. Carportbau, Einfamilienhaus etc.) an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises abgegeben und ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchgeführt, d.h. der Landkreis prüft die Anträge.

Der Neubau des Sportplatzes sollte an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Durchführung eines Bauantragsverfahrens nach § 63 LBauO MV abgegeben werden.

Die Bauaufsichtsbehörde wird dann im Verfahren z.B. die immissionsschutzrechtliche Seite abprüfen. Die Gemeinde bzw. das Amt kann dies im § 62 LBauO Verfahren nicht.

Der Erhalt der Baugenehmigung wird Rechtssicherheit für das geplante Vorhaben geben. Abstimmungen mit der Bauaufsichtsbehörde sind bereits durch den Bürgermeister geführt worden.

Am 31.3.2016 erhielt das Amt die Bauanzeige von der Gemeinde zurück, es solle keine Baugenehmigung beantragt werden. Entscheidungsgremium ist die Gemeindevertretung. Die Eilbedürftigkeit ist aufgrund der 1-monatigen Frist und der Fördermittel gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Durchführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für den geplanten Neubau eines Sportplatzes auf dem Flurstück 175/116 der Flur 8 Gemarkung Pampow und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung aller für dieses Vorhaben notwendigen Befreiungen von der Festsetzung des B- Planes.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Bauantragsgebühren sind vom Bauherrn zu tragen.

Etwaige Ansprüche von Bürgern gegen die Gemeinde bestehen bei Durchführung des Bauantragsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Jens Heysel

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -

 

 

Herr Jens Heysel nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Die Gemeindevertretung rügt die Vorgehensweise des Fachdienstes Bauordnung des Landkreises. Die Bedenken des Fachdienstes sind erst am Tage der Gemeindevertretersitzung der Gemeindevertretung vorgelegt worden. Das Amt wird gebeten, dem Landkreis dies mitzuteilen.

Es wird mit 9 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen dafür gestimmt.