Sitzung: 23.09.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/WIT/106
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04. Februar 2002 empfiehlt das Innenministerium M-V den Kommunen den Erlaß neuer Wasser- und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden. Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002 ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See / Obere
Sude.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0