Sitzung: 06.04.2016 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: 2016/PAM/894
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 142 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1
Kommunalverfassung MV hat der leitenden Verwaltungsbeamte rechtswidrigen
Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen.
Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat der leitende
Verwaltungsbeamte dem Beschluss des Hauptausschusses vom 08.03.2016 zu TOP 7
„Informationen zum Sportplatzbau” mit dem Vertrag über die Planungsleistungen
zur Herrichtung einer Fläche für den Sportplatzbau und dem vertrag zwischen dem
Planungsbüro M+S mit dem MSV Pampow widersprochen.
Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage
beigefügten Widerspruchsschreiben des LVB.
Das Widerspruchsschreiben ist sowohl dem Bürgermeister
als auch den beiden Stellvertretern per Post zugestellt worden.
1. Die
Gemeindevertretung Pampow bestätigt den Widerspruch des LVB vom 15.03.2016.
Der rechtswidrige Beschluss
ist durch die Gemeindevertretung zu widerholen.
Finanzielle Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Hartwig Schulz, Herr Jens Heysel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -