Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 142 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung MV hat der leitenden Verwaltungsbeamte rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen.

Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat der leitende Verwaltungsbeamte dem Beschluss des Hauptausschusses vom 08.03.2016 zu TOP 7 „Informationen zum Sportplatzbau” mit dem Vertrag über die Planungsleistungen zur Herrichtung einer Fläche für den Sportplatzbau und dem vertrag zwischen dem Planungsbüro M+S mit dem MSV Pampow widersprochen.

Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Widerspruchsschreiben des LVB.

Das Widerspruchsschreiben ist sowohl dem Bürgermeister als auch den beiden Stellvertretern per Post zugestellt worden.

 

 

1.        Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt den Widerspruch des LVB vom 15.03.2016.

Der rechtswidrige Beschluss ist durch die Gemeindevertretung zu widerholen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Hartwig Schulz, Herr Jens Heysel

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -          

Ungültige Stimmen:                                         -