Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 142 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung MV hat der leitenden Verwaltungsbeamte rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen.

Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat der leitende Verwaltungsbeamte dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.03.2016 zu TOP 9 „Vereinbarung zur Durchführung des Neubaus des Sportplatzes“ mit dem MSV Pampow widersprochen.

Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Widerspruchsschreiben des LVB.

Das Widerspruchsschreiben ist sowohl dem Bürgermeister als auch den beiden Stellvertretern per Post zugestellt worden.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt den Widerspruch des LVB vom 15.03.2016.

Der rechtswidrige Beschluss ist durch die Gemeindevertretung zu widerholen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Widerspruch des LVB vom 15.03.2016

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Jens Heysel, Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10       

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                         -