Sitzung: 06.04.2016 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: 2016/PAM/895
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 142 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1
Kommunalverfassung MV hat der leitenden Verwaltungsbeamte rechtswidrigen
Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen.
Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat der leitende
Verwaltungsbeamte dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.03.2016 zu TOP 9
„Vereinbarung zur Durchführung des Neubaus des Sportplatzes“ mit dem MSV Pampow
widersprochen.
Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage
beigefügten Widerspruchsschreiben des LVB.
Das Widerspruchsschreiben ist sowohl dem Bürgermeister
als auch den beiden Stellvertretern per Post zugestellt worden.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt den
Widerspruch des LVB vom 15.03.2016.
Der rechtswidrige Beschluss ist durch die
Gemeindevertretung zu widerholen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Widerspruch des LVB vom 15.03.2016
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Jens Heysel, Herr Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -