Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 16.11.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                2.558.935 Euro

Das Jahresergebnis beträgt vor/nach Veränderung der Rücklagen                          6.959 Euro

 

Die Finanzrechnung weist für 2012 einen Finanzmittelüberschuss aus von           118.671 Euro

Pro-Kopf-Verschuldung beträgt                                                                               132 Euro

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2016 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. 16.11.2015 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2012 i.d.F. vom 16.11.2015  mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Gisela Buller

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                   7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                     -

Stimmenenthaltungen:                          -

Ungültige Stimmen:                                          -