Sitzung: 17.03.2016 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/WAR/354
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow kann trotz aller Sparbemühungen und
der erzielten Einsparergebnisse den Haushaltsausgleich im Haushaltsplan 2016
und in den Folgejahren gem. § 43 Abs. 6 KV M-V nicht nachweisen.
Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein
Haushaltssicherungskonzept zu
erstellen, in dem die Ursachen des unausgeglichenen
Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der
Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der
Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben.
Das Haushaltssicherungskonzept ist in der Anlage
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt das beiliegende
Haushaltssicherungskonzept.
Finanzielle Auswirkungen
gem. HASIKO
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -