Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Stralendorf führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4A für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durch. Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt den Standort der vorhandenen Kindertagesstätte (Kita) in der Gemeinde zu sichern und zu erweitern. Aufgrund der zusätzlich notwendigen Kindertagesplätze ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Standortes städtebauliches Ziel der Gemeinde.

 

Der Plangeltungsbereich grenzt im Norden und im Osten an den Plangeltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 an und es werden östlich untergeordnet Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 mit in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4A einbezogen und überplant. Die Einbeziehung der Fläche ist erforderlich um den Kita-Standort zu sichern und zu erweitern. Die Absicherung von Kindertagesplätzen in der Gemeinde Stralendorf liegt im öffentlichen Interesse.

 

Die Gemeinde verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die vorhandene Kindertagesstätte ist als Gemeinbedarfseinrichtung innerhalb einer gemischten Baufläche bereits dargestellt. Die Erweiterung der Kindertagesstätte nimmt untergeordnet Flächen der im Flächennutzungsplan dargestellten öffentlichen Parkanlage, insbesondere durch die Erweiterung des Außenspielbereiches in Anspruch. Aufgrund der fehlenden Parzellenschärfe des Flächennutzungsplanes sind diese Darstellungen jedoch vernachlässigbar. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Bebauungsplan wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4A für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ der Gemeinde Stralendorf, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B, begrenzt:

-   im Norden:          durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 30 (Gebäude des Amtes Stralendorf) und das rückwärtige Wohngebäude Dorfstraße Nr. 32,

-   im Osten:            durch eine Parkanlage (Landschaftspark),

-   im Süden            durch Wiesenflächen,

-   im Westen:          durch die Dorfstraße (Landesstraße L042)

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Stralendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

4.      Zwei Erhaltungsgebote werden aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mittel von ca. 11.000 EUR sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -