Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.01.2016 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M- V bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M- V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl der

 

Kameradin        Enrico Scheffler           zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden       Bernd Grunwaldt          zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Enrico Scheffler als Gemeindewehrführer und den Kameraden Bernd Grundwaldt als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 03.03.2016 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen

HH- Mittel sind entsprechend eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herrn Enrico Scheffler

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -