Sitzung: 17.02.2016 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/SCH/161
Sach- und Rechtslage:
Im Jahr 2012 wird ein negatives
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.12.776,63 Euro ausgewiesen.
Damit der Haushalt in der Rechnung gemäß §16 Abs. 2 Nr. 1 ausgeglichen ist,
empfiehlt die Verwaltung eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gemeinde
verfügt über ein Eigenkapital zum Stand 31.12.2012 von 1.379.899,10 Euro und
hat eine Eigenkapitalquote von 80 %. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB)
des Landkreises kann für die Deckung bestimmter Aufwendungen die Genehmigung
für die Entnahme aus der Kapitalrücklage erteilen. Dafür ist ein gesonderter
Beschluss von der Gemeindevertretung vor Feststellung des Jahresabschlusses
2012 erforderlich.
Die Begründung der Entnahme bzw.
Entnahmenotwendigkeiten ergeben sich wie folgt:
Erhöhte Aufwendungen für
Schullastenbeiträge als in künftigen Jahresdurchschnitt aufgrund des
demografischen Wandels. Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Schossin zeigt
sinkende Einwohnerzahlen und einen erhöhten Altersdurchschnitt auf. Demnach
entfällt zukünftig die Notwendigkeit Schullastenbeiträge i.H.v. 25 Teuro über die
laufenden Erträge zu decken.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
das Infrastrukturvermögen i.H.v. 39 TEUR übersteigen schon seit Jahren den
Werteverzehr gegenüber Ersatzinvestitionen. Die Gemeinde wird auch in Zukunft
größten Teils die gemeindeeigenen Straßen nur unterhalten statt neuzubauen.
Die Gemeinde hat keine anderen
Möglichkeiten den Haushalt in der Rechnung auszugleichen, da die Gemeinde alle
Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hat, keine zweckgebundene Kapitalrücklage
hat (investive Schlüsselzuweisungen) und keine Vermögensgegenstände zur
Veräußerung besitzt, wo künftig kein Bedarf besteht.
Auch die Minderung der marginalen
freiwilligen Leistungen ist keine nützliche Verlustabdeckung.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage die Entnahme von 12.776,63
EUR aus der Kapitalrücklage.
Finanzielle Auswirkungen
Eigenkapitalsenkung i.H.v 12.776,63 EUR.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -