Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahr 2012 wird ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.12.776,63 Euro ausgewiesen. Damit der Haushalt in der Rechnung gemäß §16 Abs. 2 Nr. 1 ausgeglichen ist, empfiehlt die Verwaltung eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gemeinde verfügt über ein Eigenkapital zum Stand 31.12.2012 von 1.379.899,10 Euro und hat eine Eigenkapitalquote von 80 %. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) des Landkreises kann für die Deckung bestimmter Aufwendungen die Genehmigung für die Entnahme aus der Kapitalrücklage erteilen. Dafür ist ein gesonderter Beschluss von der Gemeindevertretung vor Feststellung des Jahresabschlusses 2012 erforderlich.

 

Die Begründung der Entnahme bzw. Entnahmenotwendigkeiten ergeben sich wie folgt:

 

Erhöhte Aufwendungen für Schullastenbeiträge als in künftigen Jahresdurchschnitt aufgrund des demografischen Wandels. Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Schossin zeigt sinkende Einwohnerzahlen und einen erhöhten Altersdurchschnitt auf. Demnach entfällt zukünftig die Notwendigkeit Schullastenbeiträge i.H.v. 25 Teuro über die laufenden Erträge zu decken.

 

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen i.H.v. 39 TEUR übersteigen schon seit Jahren den Werteverzehr gegenüber Ersatzinvestitionen. Die Gemeinde wird auch in Zukunft größten Teils die gemeindeeigenen Straßen nur unterhalten statt neuzubauen.

 

Die Gemeinde hat keine anderen Möglichkeiten den Haushalt in der Rechnung auszugleichen, da die Gemeinde alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hat, keine zweckgebundene Kapitalrücklage hat (investive Schlüsselzuweisungen) und keine Vermögensgegenstände zur Veräußerung besitzt, wo künftig kein Bedarf besteht.

 

Auch die Minderung der marginalen freiwilligen Leistungen ist keine nützliche Verlustabdeckung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Entnahme von 12.776,63 EUR aus der Kapitalrücklage.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Eigenkapitalsenkung i.H.v 12.776,63 EUR.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         5

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -