Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt im B-Plan 9 – Gartenstraße/Buchenstraße einen Naturrasensportplatz zu bauen. Zu diesem Zweck soll die vorhandene Gashochdruckleitung in einer Länge von ca. 110m verlegt werden. Von der HanseWerk AG liegen, wie von der Gemeinde gewünscht,

2 Angebote vor, das 1. Angebot mit Tiefbauarbeiten i.H.v. ca. 73.500,00 €,00 € brutto und das 2. Angebot ohne Tiefbauarbeiten i.H.v. ca. 67.473,00 € brutto.

Bei Beauftragung des 2. Angebotes ohne Tiefbauarbeiten würden für die Gemeinde zusätzliche Kosten für Tiefbauarbeiten und Bauleitung anfallen.

Nach Recherche durch das Amt sind in der näheren Umgebung nur 2 Firmen befähigt diese Arbeiten auszuführen. Ohne Beisein der HanseWerk AG werden von diesen Firmen keine Arbeiten an Gashochdruckleitungen ausgeführt.

Unabhängig davon muss berücksichtigt werden, dass die Tiefbaukosten bei einer gesonderten Beauftragung durch die Gemeinde höher sind, als bei Beauftragung durch HanseWerk AG, da die Firmen mit HanseWerk Jahresverträge abgeschlossen haben und die Rohrleitungspreise dadurch günstiger sind.

Auch im Hinblick auf Abstimmungsschwierigkeiten zum Rückbau der alten Leitung sollte der Auftrag als Gesamtmaßnahme durch 1 Unternehmen erfolgen.

Nachverhandlungen durch den LVB bezüglich der Kosten waren nicht erfolgreich, da es sich bei dieser Leitung um eine Überlandleitung handelt und diese nicht Bestandteil des Konzessionsvertrages ist.

 

Sollte die Umverlegung notwendig sein, wird empfohlen der HanseWerk AG den Auftrag inkl. Tiefbauarbeiten und Demontage der alten Leitung zu erteilen.

Der Sportplatzneubau ist aktuell bauplanungsrechtlich noch nicht zulässig. Es muss eine Lärmprognose erstellt und der B-Plan geändert werden. Die Verwaltung rät, die Beauftragung der Umverlegung frühestens nach Erhalt und Auswertung der Lärmprognose und Erhalt der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Umverlegung der Gashochdruckleitung für den geplanten Sportplatz im B-Plan 9

 

 

1.         an die HanseWerk AG mit Tiefbauarbeiten und Demontage alte Leitung i.H.v        73.500,00 €

 

 

Die Durchführung erfolgt nach Auswertung der Lärmprognose und Erhalt der Stellungnahmen der TÖB im Rahmen der notwendigen Bebauungsplanänderung.

 

Finanzielle Auswirkungen

Im HH 2016 geplant.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -