Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 4 Bau GB wird die Gemeinde Holthusen an o.g.  B- Planverfahren beteiligt. Eine Überprüfung hat ergeben, daß beide B – Pläne sich auf Räume beziehen, die im Regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg als Eignungsraum für Windenergieanlagen ausgewiesen sind . Der gemeinsame Beschluß für beide  B – Pläne ist angebracht, da die Gebiete unmittelbar zusammenhängen bzw. aneinandergrenzen .

 

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der zur Gemeindevertretung vorgelegten beiden B – Pläne

(B – Plan Nr. 1 der Gemeinde Sülstorf und B – Plan Nr. 9 der Gemeinde Lübesse) gibt es seitens der Gemeindevertretung Holthusen keine Einwände.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0