Sitzung: 10.09.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/091
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 4 Bau GB wird die Gemeinde Holthusen an
o.g. B- Planverfahren beteiligt. Eine
Überprüfung hat ergeben, daß beide B – Pläne sich auf Räume beziehen, die im
Regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg als Eignungsraum für
Windenergieanlagen ausgewiesen sind . Der gemeinsame Beschluß für beide B – Pläne ist angebracht, da die Gebiete
unmittelbar zusammenhängen bzw. aneinandergrenzen .
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der zur
Gemeindevertretung vorgelegten beiden B – Pläne
(B – Plan Nr. 1
der Gemeinde Sülstorf und B – Plan Nr. 9 der Gemeinde Lübesse) gibt es seitens
der Gemeindevertretung Holthusen keine Einwände.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0