Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf ist Schulträger der Haupt- und Realschule Stralendorf . Für die Grundschule Stralendorf ist das Amt Stralendorf der Schulträger . Zukünftig ist die hauswirtschaftliche Trennung noch wichtiger, da die im Jahre 2002 fertiggestellte Zweifeldsporthalle auch in Trägerschaft des Amtes ist. Die Beibehaltung der Trennung der Trägerschaft ist unzweckmäßig und unwirtschaftlich.

Die Gemeinde Stralendorf faßte am 13.12.2001 folgenden Beschluß “Die Gemeinde Stralendorf überträgt die Trägerschaft der Haupt-und Realschule zum 01.01.2003 dem Amt Stralendorf “. Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Herr Podewski teilte mündlich mit, dass alle Gemeinden, die Schüler an diese Schule entsenden, ebenso einen Beschluß zur Übertragung der Trägerschaft zu fassen haben. Nur mit Beschlussfassung sind Sie im Amtsausschuss in allen Angelegenheiten der Haupt- und Realschule auch stimmberechtigt.

 

Weitere rechtliche Bestimmungen entnehmen Sie den Anlagen

Anlage 1 : Auszüge aus dem Schulgesetz

Anlage 2 : Arbeitspapier Übernahme Haupt- und Realschule

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Holthusen beschließt die Übertragung der Trägerschaft der Haupt- und

Realschule Stralendorf zum 01.01.2003 auf das Amt Stralendorf.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0