Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.07.1994  besteht die Maßnahme Sozialarbeit über den Träger Start e.V. Schwerin. Anfangs wurde diese Arbeit über ABM abgesichert. Seit dem 01.10.2002 besteht eine SAM , die durch Frau De Veer (Stender ) besetzt ist. Am 01.10.2000  beginnt das 3. Förderjahr. Auf Grund der Haushaltslage möchte bitte jede Gemeinde entscheiden, ob sie sich an der Anteilsfinanzierung beteiligt. Die zu zahlenden anteiligen Lohnkosten sowie Sachkosten

(Telefon + Fahrkosten) werden entsprechend  der Einwohnerzahl aufgeschlüsselt. Die anteiligen Kosten betragen für das 3. Förderjahr entsprechend der Vorausberechnung des Start e.V. Schwerin    12.800,00 € . Das Amt hat mit Stand 19.06.2002    12.208  Einwohner (1,05 € je Einwohner ) .

 

Davon entfallen für das 3. Förderjahr  ( 01.10.2002    bis  30.09.2003 )

 

für die Gemeinde  Holhusen     910  Einwohner  =   955,50 €

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Holthusen beschließt die Übernahme der anteiligen Kosten für das

3. Förderjahr für Frau De Veer in Höhe  von 955,50 €  (Haushaltsansatz 2003  1000,00 €.).

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0