Sitzung: 10.09.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/089
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Seit dem 01.07.1994 besteht die Maßnahme Sozialarbeit über den Träger Start e.V. Schwerin. Anfangs wurde diese Arbeit über ABM abgesichert. Seit dem 01.10.2002 besteht eine SAM , die durch Frau De Veer (Stender ) besetzt ist. Am 01.10.2000 beginnt das 3. Förderjahr. Auf Grund der Haushaltslage möchte bitte jede Gemeinde entscheiden, ob sie sich an der Anteilsfinanzierung beteiligt. Die zu zahlenden anteiligen Lohnkosten sowie Sachkosten
(Telefon + Fahrkosten) werden
entsprechend der Einwohnerzahl
aufgeschlüsselt. Die anteiligen Kosten betragen für das 3. Förderjahr
entsprechend der Vorausberechnung des Start e.V. Schwerin 12.800,00 € . Das Amt hat mit Stand
19.06.2002 12.208 Einwohner (1,05 € je Einwohner ) .
Davon entfallen für das 3.
Förderjahr ( 01.10.2002 bis
30.09.2003 )
für die Gemeinde Holhusen
910 Einwohner =
955,50 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Holthusen beschließt die Übernahme der
anteiligen Kosten für das
3. Förderjahr für Frau De Veer in Höhe von 955,50 €
(Haushaltsansatz 2003 1000,00
€.).
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0