Sitzung: 12.01.2016 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/ZÜL/141
Sach- und Rechtslage:
Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie "Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland"
(Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der erste Aufruf zur
Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten - Fristende: 31.01.2016
veröffentlicht. Bis 2018
sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden.
Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten
durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Pilotprojekte
für den 1. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Das Gebiet der Gemeinde Zülow ist Bestandteil eines der
geeigneten Projektgebiete im Landkreis
Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines
Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinde Zülow Fördermittel
des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt
durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein
eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu
gewährleisten.
Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die
Ausschreibungen erfolgen müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zülow beschließt den Breitbandausbau von
mind. 50 Mbits/s in der Gemeinde. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird
beauftragt, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme
entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.
Die Gemeinde Zülow verpflichtet sich, den Eigenanteil in
einer Höhe bis zu 10 % bereit zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Noch festzulegender Gemeindeanteil von
voraussichtlich 10 %.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -