Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der erste Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten - Fristende: 31.01.2016  veröffentlicht. Bis  2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden.

Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Pilotprojekte für den 1. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.

 

Das Gebiet der Gemeinde Zülow ist Bestandteil eines der geeigneten  Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens ermittelt.

Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinde Zülow Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.

Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die Ausschreibungen erfolgen müssen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Zülow beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s in der Gemeinde. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird beauftragt, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

Die Gemeinde Zülow verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % bereit zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Noch festzulegender Gemeindeanteil von voraussichtlich 10 %.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         4

Davon stimmberechtigt:                         4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -