Sitzung: 16.12.2015 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/STR/489
Sach- und Rechtslage:
Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der erste Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten - Fristende: 31.01.2016 veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden.
Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Pilotprojekte für den 1. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.
Das Gebiet der Gemeinde Stralendorf ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinde Stralendorf Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.
Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die Ausschreibungen erfolgen müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stralendorf beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s in der Gemeinde. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird beauftragt, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.
Die Gemeinde Stralendorf verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % bereit zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Noch festzulegender Gemeindeanteil von voraussichtlich 10%
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -