Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die FFw Stralendorf hält für
die Jugendfeuerwehr einen Barkas B – 1000, Baujahr 1988 bereit. Dieses Fahrzeug
ist auf Grund seines Alters sehr reparatur- und kostenintensiv. Das Fahrzeug
wird ausschließlich zum Transport von Kindern und Jugendlichen in der
Ausbildungsarbeit und der freien Jugendarbeit genutzt. Priorität beim
Fahrzeugeinsatz muß immer die Verkehrssicherheit sein. Da das Fahrzeug bereits
14 Jahre alt ist, wird die Beschaffung von Ersatzteilen immer aufwendiger. Die
Fahrzeughaltung kann somit zu einem nicht voraussehbaren Kostenfaktor werden.
Für die Beschaffung eines Transportfahrzeuges für die Jugendfeuerwehr, ist ein
überplanmäßige Ausgabe von 15.000,- € notwendig. Nach § 52 Satz 1
Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung eines
Transportfahrzeuges für die Jugendfeuerwehr mit 9 Sitzplätzen. Dafür stellt die
Gemeinde aus der allgemeinen Rücklage 15.000,- € zur Verfügung. Die Beschaffung
erfolgt über das Amt.
Beschaffung des Fahrzeuges sollte für
nächstes Jahr eingeplant werden .
Der B- 1000 ist zwar nicht mehr
zeitgemäß, aber für die derzeitige Finanzsituation der Gemeinde sind im Moment andere Maßnahmen , wie Kita
oderRegenentwässerung wichtiger.
Die Gemeindevertreter stimmen
über die Rückstellung der Beschlußvorlage
in das nächste Jahr ab .
Ja – Stimmen 4
Nein
- Stimmen 5
Stimmenthaltung 1
Damit wird die
Beschlußvorlage zurückgestellt.