Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die FFw Stralendorf hält für die Jugendfeuerwehr einen Barkas B – 1000, Baujahr 1988 bereit. Dieses Fahrzeug ist auf Grund seines Alters sehr reparatur- und kostenintensiv. Das Fahrzeug wird ausschließlich zum Transport von Kindern und Jugendlichen in der Ausbildungsarbeit und der freien Jugendarbeit genutzt. Priorität beim Fahrzeugeinsatz muß immer die Verkehrssicherheit sein. Da das Fahrzeug bereits 14 Jahre alt ist, wird die Beschaffung von Ersatzteilen immer aufwendiger. Die Fahrzeughaltung kann somit zu einem nicht voraussehbaren Kostenfaktor werden. Für die Beschaffung eines Transportfahrzeuges für die Jugendfeuerwehr, ist ein überplanmäßige Ausgabe von 15.000,- € notwendig. Nach § 52 Satz 1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung eines Transportfahrzeuges für die Jugendfeuerwehr mit 9 Sitzplätzen. Dafür stellt die Gemeinde aus der allgemeinen Rücklage 15.000,- € zur Verfügung. Die Beschaffung erfolgt über das Amt.

 

            Beschaffung des Fahrzeuges sollte für nächstes Jahr eingeplant werden .

Der B- 1000 ist zwar nicht mehr zeitgemäß, aber für die derzeitige Finanzsituation  der Gemeinde sind im Moment andere Maßnahmen , wie Kita oderRegenentwässerung wichtiger.

           

Die Gemeindevertreter stimmen über die Rückstellung der Beschlußvorlage

in das nächste Jahr ab .

 

Ja – Stimmen                4

                        Nein - Stimmen              5

                        Stimmenthaltung            1

 

Damit wird die Beschlußvorlage zurückgestellt.