Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Das Dach des Feuerwehrgerätehauses ist z.Z. noch mit Wellasbestplatten gedeckt. Eine Sanierung des Daches wegen Undichte ist erforderlich. Außerdem empfiehlt der Hauptausschuß, dass vor der Renovierung der Innenräume die Dachsanierung erfolgen soll. Das Asbestdach soll entsorgt werden und durch ein Bitumendach ersetzt werden. (Bitumendach, grün beschiefert) In der Haushaltsstelle 1.1300.5000 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude stehen noch 12.000,- € zur Verfügung. Für die Dachsanierung incl. Asbestentsorgung wären noch zusätzlich 8.000,- € überplanmäßige Ausgabe notwendig. Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung MV sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. Das Amt sollte mit der Durchführung beauftragt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die Dachsanierung incl. Asbestentsorgung des Feuerwehrgerätehauses. In der Haushaltsstelle 1.1300.5000 sollten zusätzlich 8.000,- € überplanmäßig bereitgestellt werden. Das Amt wird beauftragt, die Maßnahme durchzuführen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0