Sitzung: 29.08.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/STR/136
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Rechtssprechung ist eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 04.01.1999 notwendig. Die Satzung enthält eine sog. Tiefenbegrenzungsregelung, die nach der neusten Rechtsprechung nicht mehr anwendbar ist. Die somit fällige Änderung des § 5 der Erschließungsbeitragssatzung ist von einem Formulierungsvorschlag der unteren Rechtsaufsicht übernommen worden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die anliegende Änderungssatzung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0