Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Satzung “Zu den Eichen” ist am  24.12.1998 in Kraft getreten im Textteil B der Satzung unter Punkt 3.3 ist Dachneigung der Hauptgebäude  mit 33 -. 50 Grad angegeben. Es liegt ein Antrag der Familie Subkus vor diese Dachneigung in 25 – 50  Grad zu verändern. Da die Dachform nicht festgesetzt ist , sind grundsätzlich auch Bauten in Bungalowform möglich. Um hier dem Bauherrn entgegen zu kommen und einen schnelleren Endausbau des Gebietes zu erreichen kann einem solchem Antrag zugestimmt werden .

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 86 der

Landesbauordnung M-V die Änderung der Satzung wie folgt als Satzung .

Punkt 3.3  des Textteiles B  alt:

Hauptgebäude erhalten eine Dachneigung von 33- 50 Grad .

Bei Nebenanlagen – Garagen und Carports – sind Flachdächer und

geneigte Dächer  zulässig .

Punkt 3.3. des Textteiles  neu :

Hauptgebäude  erhalten eine Dachneigung von 25 – 50 Grad.

Bei Nebenanlagen – Garagen und Carports sind Flachdächer und

geneigte Dächer zulässig.

 

2.       Die in der Sach- und Rechtslage gegebene Begründung für die Änderung

wird gebilligt.

 

3.       Entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluß bekannt zu machen und

in Kraft zu setzen .

           

4.       Die Satzung zur Änderung der Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde

anzuzeigen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                                    Herr  Bollow

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0