Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Satzung “Zu den Eichen” ist am 24.12.1998 in Kraft getreten im Textteil B der Satzung unter Punkt 3.3 ist Dachneigung der Hauptgebäude mit 33 -. 50 Grad angegeben. Es liegt ein Antrag der Familie Subkus vor diese Dachneigung in 25 – 50 Grad zu verändern. Da die Dachform nicht festgesetzt ist , sind grundsätzlich auch Bauten in Bungalowform möglich. Um hier dem Bauherrn entgegen zu kommen und einen schnelleren Endausbau des Gebietes zu erreichen kann einem solchem Antrag zugestimmt werden .
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 86 der
Landesbauordnung
M-V die Änderung der Satzung wie folgt als Satzung .
Punkt 3.3 des Textteiles B alt:
Hauptgebäude
erhalten eine Dachneigung von 33- 50 Grad .
Bei Nebenanlagen –
Garagen und Carports – sind Flachdächer und
geneigte
Dächer zulässig .
Punkt 3.3. des
Textteiles neu :
Hauptgebäude erhalten eine Dachneigung von 25 – 50
Grad.
Bei Nebenanlagen –
Garagen und Carports sind Flachdächer und
geneigte Dächer
zulässig.
2.
Die in der Sach- und Rechtslage gegebene Begründung für die Änderung
wird gebilligt.
3.
Entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluß bekannt zu machen und
in Kraft zu setzen .
4.
Die Satzung zur Änderung der Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde
anzuzeigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Bollow
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0