Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

 

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister/-in oder den Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Die Firma Bülow & Partner aus Holthusen hat für das Sommerfest in der Kita „Gänseblümchen“ am 15.09.2015 eine Spende in Höhe von 150,00 Euro überwiesen.)

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Annahme der Spende.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           -