Sitzung: 12.11.2015 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2015/HOL/442
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der
Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in
öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit
dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister/-in oder den
Hauptausschuss übertragen wurde.
Die Firma Bülow & Partner aus
Holthusen hat für das Sommerfest in der Kita „Gänseblümchen“ am 15.09.2015 eine
Spende in Höhe von 150,00 Euro überwiesen.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Holthusen beschließt die Annahme der Spende.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -