Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister/-in oder den Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Für die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ wurde von den Jagdpächtern Porath und Grähn eine Spende in Höhe von 600,00 Euro am 09.10.2015 überwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

durchlaufende Spende

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           -