Sitzung: 12.11.2015 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2015/HOL/441
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der Kommunalverfassung
M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über
die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung
auf den Bürgermeister/-in oder den Hauptausschuss übertragen wurde.
Für die Kindertagesstätte
„Gänseblümchen“ wurde von den Jagdpächtern Porath und Grähn eine Spende in Höhe
von 600,00 Euro am 09.10.2015 überwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Annahme der Spende.
Finanzielle Auswirkungen
durchlaufende Spende
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -