Sitzung: 18.11.2015 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/PAM/871
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des
Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter
Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Pampow zum
31.Dezember 2012 i.d.F. vom 08.09.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat
zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der
Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen
könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 01.10.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung
des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.
Der Bürgermeister
unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat
die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow entlastet den Bürgermeister für das Haushaltjahr 2012.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -