Sitzung: 12.11.2015 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2015/HOL/438
Sach- und Rechtslage:
Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern
in der
Neufassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 in Verbindung mit § 26 Abs. 1
und Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande
Mecklenburg- Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M- V) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22.10.2002 (GVOBl. M- V 2003, S. 1) ist in der Gemeinde
Holthusen die "Aufhebungssatzung der Satzung zum Schutz der Bäume in der
Gemeinde Holthusen" zu beschließen. Der Schutzzweck der Bäume wird
weiterhin über das Naturschutzausführungsgesetz M-V bzw.
Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufhebungssatzung der
Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Holthusen (vom 28.06.2005).
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -