Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg- Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M- V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10.2002 (GVOBl. M- V 2003, S. 1) ist in der Gemeinde Holthusen die "Aufhebungssatzung der Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Holthusen" zu beschließen. Der Schutzzweck der Bäume wird weiterhin über das Naturschutzausführungsgesetz M-V bzw. Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufhebungssatzung der Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Holthusen (vom 28.06.2005).

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -