Sitzung: 23.10.2015 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/WIT/457
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.Dezember 2012 i.d.F. vom
28.07.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat
zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der
Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen
könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 01.10.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung
des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.
Auf
Empfehlung der Unteren Rechtsaufsicht wird der Bürgermeister gebeten die
Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das Haushaltjahr 2012.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -