Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.Dezember 2012 i.d.F. vom 28.07.2015 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.

 

Auf Empfehlung der Unteren Rechtsaufsicht wird der Bürgermeister gebeten die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das Haushaltjahr 2012.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -