Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 01.10.2001 hat die
Gemeindevertretung Dümmer die Aufstellung und am 15.07.2002 den Entwurf der
o.g. Satzung beschlossen. Entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne
benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Die Grenzen des
Satzungsgebietes entsprechen dem rechtskräftigen F – Plan der Gemeinde Dümmer.
Beschlussvorschlag:
Zu dem der
Gemeindevertretung vorgelegten Entwurf der Entwicklungssatzung mit
Ergänzungsflächen
“Ortsteil Dümmerstück – Hof” der Gemeinde Dümmer nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
2 und 3 BauGB gibt es Einverständnis.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0 (Bürgermeister)