Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Auf Grund eines Sturmes sind an der Sude zwei große Pappeln abgeknickt. Die restlichen Pappeln befanden sich in einer Schräglage und drohten ebenfalls auf umliegende Grundstücke zu kippen.

Im Zuge der Gefahrenabwehr mussten die Bäume durch eine Fachfirma unverzüglich abgenommen werden. Die Mehrkosten betragen 9.512 €.

Es handelt sich hier um überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Nach § 50 S.1 KV M- V sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden aus Mitteln des Deckungskreises Teilhaushalt 1 vorläufig gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt gemäß Sach- und Rechtslage die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für unvorhersehbare finanzielle Mehraufwendungen für die Abnahme der Pappeln in Zülow in Höhe von 9.512 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

9.512 € aus dem Deckungskreis.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           5

Davon stimmberechtigt:                                      5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -