Sitzung: 06.10.2015 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/ZÜL/139
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund eines Sturmes sind an der
Sude zwei große Pappeln abgeknickt. Die restlichen Pappeln befanden sich in
einer Schräglage und drohten ebenfalls auf umliegende Grundstücke zu kippen.
Im Zuge der Gefahrenabwehr mussten
die Bäume durch eine Fachfirma unverzüglich abgenommen werden. Die Mehrkosten
betragen 9.512 €.
Es handelt sich hier um
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Nach § 50 S.1 KV M- V sind
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die
Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden
aus Mitteln des Deckungskreises Teilhaushalt 1 vorläufig gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt gemäß Sach- und Rechtslage die
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für unvorhersehbare finanzielle
Mehraufwendungen für die Abnahme der Pappeln in Zülow in Höhe von 9.512 €.
Finanzielle Auswirkungen
9.512 € aus dem Deckungskreis.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten,
den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während
der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -