Sitzung: 03.09.2015 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2015/HOL/435
Sach- und Rechtslage:
Anlass der Bearbeitung der Planung ist, dass die
Gemeinde das Zentrum stärken möchte. Zusätzlich zum Gemeindezentrum und der
Feuerwehr soll eine Kita integriert werden. Darüber hinaus beabsichtigt der
Landwirtschaftsbetrieb durchaus eine Verlagerung in Richtung Lehmkuhlen.
Deshalb ist die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen und auf der Grundlage
eines städtebaulichen Konzeptes für einen Gesamtbereich eine abschnittsweise
Entwicklung zu realisieren. Die abschnittsweise Entwicklung ist gemäß Abgrenzung
im Aufstellungsbeschluss unter Teilfläche 1, 2 und 3 dargestellt.
Zunächst besteht die Absicht, den Freiraum
zwischen Ortslage und Landwirtschaftsbetrieb, dem Teilbereich 1 zu entwickeln
und die Voraussetzungen für eine „Ganztages-Kita“ zu schaffen.
Für die weiteren Bereiche 2 und 3 sollen
Rahmenkonzepte entwickelt werden, die die zukünftige Entwicklung darstellen.
Voraussetzungen für die Planungsumsetzung ist die
Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung und dem Landkreis.
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme eines
Verfahrens der Innentwicklung werden geprüft. Der Bereich befindet sich
zwischen der K 62 und der Bahn und schließt den Landwirtschaftsbetrieb ein. Die
Lücke zum Ort wird geschlossen.
Zunächst wird jedoch von einem zweistufigen
Verfahren ausgegangen.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ortszentrum Holthusen“.
- Das Plangebiet befindet sich östlich der K 62 und wird durch die
Bahn begrenzt. Das Plangebiet wird begrenzt:
-
Im Norden: durch
Flächen für die Landwirtschaft,
-
Im Osten: durch
Bahnanlagen,
-
Im Westen: durch
die K 62,
-
Im Süden: durch
die Schmiedestraße.
- Das Planungsziel besteht in der Stärkung des Zentrums mit der
Einbettung einer Kita. Darüber hinaus sollen die landwirtschaftlichen
Anlagen zurückgenommen und durch eine entsprechende ortstypische
Wohnbebauung ergänzt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Roost-Krüger
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -