Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Anlass der Bearbeitung der Planung ist, dass die Gemeinde das Zentrum stärken möchte. Zusätzlich zum Gemeindezentrum und der Feuerwehr soll eine Kita integriert werden. Darüber hinaus beabsichtigt der Landwirtschaftsbetrieb durchaus eine Verlagerung in Richtung Lehmkuhlen. Deshalb ist die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen und auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes für einen Gesamtbereich eine abschnittsweise Entwicklung zu realisieren. Die abschnittsweise Entwicklung ist gemäß Abgrenzung im Aufstellungsbeschluss unter Teilfläche 1, 2 und 3 dargestellt.

 

Zunächst besteht die Absicht, den Freiraum zwischen Ortslage und Landwirtschaftsbetrieb, dem Teilbereich 1 zu entwickeln und die Voraussetzungen für eine „Ganztages-Kita“ zu schaffen.

 

Für die weiteren Bereiche 2 und 3 sollen Rahmenkonzepte entwickelt werden, die die zukünftige Entwicklung darstellen.

 

Voraussetzungen für die Planungsumsetzung ist die Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung und dem Landkreis.

 

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme eines Verfahrens der Innentwicklung werden geprüft. Der Bereich befindet sich zwischen der K 62 und der Bahn und schließt den Landwirtschaftsbetrieb ein. Die Lücke zum Ort wird geschlossen.

 

Zunächst wird jedoch von einem zweistufigen Verfahren ausgegangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ortszentrum Holthusen“.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich östlich der K 62 und wird durch die Bahn begrenzt. Das Plangebiet wird begrenzt:

-       Im Norden:        durch Flächen für die Landwirtschaft,

-       Im Osten:          durch Bahnanlagen,

-       Im Westen:        durch die K 62,

-       Im Süden:         durch die Schmiedestraße.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Stärkung des Zentrums mit der Einbettung einer Kita. Darüber hinaus sollen die landwirtschaftlichen Anlagen zurückgenommen und durch eine entsprechende ortstypische Wohnbebauung ergänzt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Roost-Krüger

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -