Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Warsow hat die Einführung einer Kinderfeuerwehr beschlossen und beantragt, für  die entsprechenden Funktionsinhaber eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) kann Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für die Funktion

 

des Kinderwartes in Höhe von                35,00 Euro

 

des stellv. Kinderwartes in Höhe von      24,00 Euro.

 

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel sind eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -