Sitzung: 08.10.2015 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/WAR/343
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr Warsow hat
die Einführung einer Kinderfeuerwehr beschlossen und beantragt, für die entsprechenden Funktionsinhaber eine
Aufwandsentschädigung zu zahlen. Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands-
und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
(Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) kann Personen mit besonderen
Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Die Höhe der Entschädigung ist durch
Beschluss der Gemeindevertretung zu bestimmen und wird in monatlichen
Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer monatlichen
Aufwandsentschädigung für die Funktion
des
Kinderwartes in Höhe von 35,00
Euro
des
stellv. Kinderwartes in Höhe von 24,00
Euro.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel sind eingestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -