Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf ist Schulträger der Haupt- und Realschule Stralendorf. Für die Grundschule Stralendorf ist das Amt Stralendorf der Schulträger. Zukünftig ist die hauswirtschaftliche Trennung noch wichtiger, da die im Jahre 2002 fertiggestellte Zweifeldsporthalle auch in Trägerschaft des Amtes ist. Die Beibehaltung der Trennung der Trägerschaft ist unzweckmäßig und unwirtschaftlich.
Die Gemeinde Stralendorf faßte
am 13.12.2001 folgenden Beschluß “Die Gemeinde Stralendorf überträgt die
Trägerschaft der Haupt – und Realschule zum 01.01.2003 dem Amt Stralendorf.”.
Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Herr Podewski teilte mündlich mit, dass alle Gemeinden , die Schüler an diese Schule entsenden, ebenso einen Beschluß zur Übertragung der Trägerschaft zu fassen haben. Nur mit Beschlussfassung sind Sie im Amtsausschuss in allen Angelegenheiten der Haupt- und Realschule auch stimmberechtigt .
Weitere rechtliche Bestimmungen
entnehmen Sie den Anlagen:
Anlage 1: Auszüge aus dem
Schulgesetz
Anlage 2: Arbeitspapier
Übernahme Haupt – und Realsschule
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Warsow beschließt
die Übertragung der Trägerschaft der Haupt- und
Realschule Stralendorf zum
01.01.2003 auf das Amt Stralendorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0