Sitzung: 09.07.2015 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Vorlage: 2015/WAR/336
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow kann trotz aller
Sparbemühungen und der erzielten Einsparergebnisse den Haushaltsausgleich im
Haushaltsplan 2015 und in den Folgejahren gem. § 43 Abs. 6 KV M-V nicht
nachweisen.
Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die
Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu
erstellen, in dem die Ursachen des
unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der
Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben.
Das Haushaltssicherungskonzept ist in der
Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt
das beiliegende Haushaltssicherungskonzept.
Finanzielle Auswirkungen
gem. HASIKO
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -