Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow kann trotz aller Sparbemühungen und der erzielten Einsparergebnisse den Haushaltsausgleich im Haushaltsplan 2015 und in den Folgejahren gem. § 43 Abs. 6 KV M-V nicht nachweisen.

Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu

erstellen, in dem die Ursachen des unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben.

Das Haushaltssicherungskonzept ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde beschließt das beiliegende Haushaltssicherungskonzept.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

gem. HASIKO

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -