Sitzung: 28.05.2015 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2015/ROG/267
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines eventuell bevorstehenden
Volksentscheides schlagen wir vor,
die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder
der Wahlvorstände zu
erhöhen. In der Landes- und Kommunalwahlordnung
M-V wurde in § 14, Abs. 1
festgelegt, das die Mitglieder der Wahlvorstände
21,00 € erhalten.
In der Vergangenheit gab es große Schwierigkeiten
bei der Bildung der Wahlvorstände in den
Gemeinden. Zur besseren Motivation und
Anerkennung für diese ehrenamtliche
Tätigkeit soll diese Erhöhung der Entschädigung
dienen.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Maßnahme
bereits beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen
für die Mitglieder der
Wahlvorstände bei allen zukünftigen Wahlen und
Volksentscheiden.
Der/die Wahlvorsteher/in
erhält 50,00 €, alle weiteren Mitglieder 30,00 €.
Für die Mitarbeiter
der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten betragen je nach Größe des Wahlvorstandes 57,00 € bis
92,00 €.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-