Sitzung: 28.05.2015 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/ROG/262
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V besteht für die
Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Die Haushaltssatzung 2015 ist genehmigungspflichtig.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Klein Rogahn hat
über den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beraten und empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu
beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Klein Rogahn beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen.
Einschließlich der Aufwendungen für die Akustikdecke im Gemeindehaus.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen: -