Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 i.V.m. § 47  Kommunalverfassung M-V besteht für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

 

Die Haushaltssatzung 2015 ist genehmigungspflichtig.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Klein Rogahn hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen. Einschließlich der Aufwendungen für die Akustikdecke im Gemeindehaus.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -