Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen der Durchführung zur informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden sind die Unterlagen des Regionalen Planungsverbandes im Amt Stralendorf am 20.04.2015 zur Weiterleitung an die Gemeinden eingegangen. Im textlichen Teil unter Punkt 1. werden drei Situationen beschrieben, mit denen unsere im Amtsbereich sich befindende Gemeinden konfrontiert werden. (siehe Anlage)

Stellungnahmen können von den Gemeinden bis zum 05.06.2015 in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverband Westmecklenburg, Schloßstraße 6-8 eingereicht werden.

Um die Stellungnahmen der Gemeinden, in die Ausführungen des Amtes Stralendorf einzuarbeiten, ist der späteste Abgabetermin 01.06.2015 im Amt Stralendorf.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Warsow gibt folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) ab:

 

Gemeinde Warsow

- Die Bürgermeisterin -

über Amt Stralendorf

Dorfstraße 30

Regionaler Planungsverband Westmecklenburg

Schloßstraße 6 – 8

19053 Schwerin

 

 

nachrichtlich:

Amt Stralendorf

Dorfstraße 30

19073 Stralendorf

 
19073 Stralendorf

 

                                                2015-05-21

Stellungnahme der Gemeinde Warsow
zur Teilfortschreibung des RREP WM, Kapitel 6.5 Energie
hier: Durchführung der informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Zusendung der Daten zu Potenzialsuchräumen.

Teilflächen des Potenzialsuchraumes 14 befinden sich auf Gemeindearealen. Weitere Potenzialsuchräume (13, 15, 18, 19) befinden sich in räumlicher Nähe zur Gemeinde.
Zur Vermeidung von erheblich beeinträchtigenden Umfassungen von Siedlungen sind die o. g. Potenzialsuchräume, bezogen auf die Siedlungen im Gemeindegebiet, zu verifizieren und anzupassen. Dabei ist sicherzustellen, dass Umfassungswinkel von max. 120° bzw. Freihaltekorridore von mindestens 60° erreicht werden.

Abstände der WEA zu Wohnbebauungen sind so zu bemessen, dass ein Abstand von mindestens dem siebenfachen Wert von Nabenhöhe incl. Rotorradius erreicht wird.

 

Um eine entsprechende Korrektur der Potenzialsuchräume wird gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Buller

(Bürgermeisterin)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nicht bekannt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -