Sitzung: 01.08.2002 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/SCH/036
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Flächennutzungsplan der
Gemeinde Schossin wurde mit Schreiben des Bauministeriums (Az VIII 230 d - 512 111 – 54.095 ) vom 06.11.1998 mit Auflagen und Maßgaben genehmigt. Nach
Erfüllung der Maßgaben und Auflagen und
entsprechendem Beitrittsbeschluß trat der
F – Plan am 16.02.1999 in Kraft. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt,
daß sich das Fehlen einer Fläche für sportliche und kulturelle Veranstaltungen ungünstig ausgewirkt hat. Um diesen Mangel zu
beheben hat die Gemeinde die Flurstücke 216/217/218 der Flur 1 der Gemarkung
Mühlenbeck erworben um diese in einen Fest- und Sportplatz umzuwandeln. Da
diese Fläche bisher im F- Plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt
ist, macht sich eine Änderung notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
F – Planes mit dem Ziel der Umwandlung der Flurstücke 216/217 und 218 der
Flur 1der Gemarkung Mühlenbeck von der Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Fläche für einen Fest – und Sportplatz.
2. Der Beschluß ist bekanntzumachen und das Landratsamt Ludwigslust ist von dem Beschluß in Kenntnis zu setzen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0