Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund eines eventuell bevorstehenden Volksentscheides schlagen wir vor, die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zu erhöhen. In der Landes- und Kommunalwahlordnung M- V wurde in § 14, Abs. 1 festgelegt, das die Mitglieder der Wahlvorstände 21,00 € erhalten.

In der Vergangenheit gab es große Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Zur besseren Motivation und Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit soll diese Erhöhung der Entschädigung dienen.

Viele Städte und Gemeinden haben diese Maßnahme bereits beschlossen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände bei allen zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden.

Der/ die Wahlvorsteher/ in erhält 50,00 €, alle weiteren Mitglieder 30,00 €. Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mehrkosten betragen je nach Größe des Wahlvorstandes 57,00 € bis 92,00 €.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         5

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -                      

 

 

Herr Weiß beantragt die Tagesordnungspunkte 8 „Sonstiges“ und Tagesordnungspunkt 9 „Rollladeninstallation als Gebäudeschutzmaßnahme“ zu tauschen.