Sitzung: 28.05.2015 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/SCH/155
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines eventuell
bevorstehenden Volksentscheides schlagen wir vor, die Aufwandsentschädigungen
für die Mitglieder der Wahlvorstände zu erhöhen. In der Landes- und
Kommunalwahlordnung M- V wurde in § 14, Abs. 1 festgelegt, das die Mitglieder
der Wahlvorstände 21,00 € erhalten.
In der Vergangenheit gab es große
Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Zur
besseren Motivation und Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit soll
diese Erhöhung der Entschädigung dienen.
Viele Städte und Gemeinden haben
diese Maßnahme bereits beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die
Mitglieder der Wahlvorstände bei allen zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden.
Der/ die
Wahlvorsteher/ in erhält 50,00 €, alle weiteren Mitglieder 30,00 €. Für die
Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten betragen je nach Größe des Wahlvorstandes 57,00 € bis
92,00 €.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -
Herr Weiß beantragt die Tagesordnungspunkte 8 „Sonstiges“ und Tagesordnungspunkt 9 „Rollladeninstallation als Gebäudeschutzmaßnahme“ zu tauschen.