Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.07.1994 besteht die Maßnahme Sozialarbeit über den Träger Start e.V. Schwerin. Anfangs wurde diese Arbeit über ABM abgesichert. Seit dem 01.10.2000 besteht eine SAM, die durch Frau De Veer (Stender)  besetzt ist. Am 01.10.2002 beginnt das 3. Förderjahr. Aufgrund der Haushaltslage möchte bitte jede Gemeinde entscheiden, ob sie sich an der Anteilsfinanzierung beteiligt . Die zu zahlenden anteiligen Lohnkosten sowie Sachkosten ( Telefon und Fahrkosten ) werden entsprechend der Einwohnerzahl

aufgeschlüsselt. Die anteiligen Lohnkosten sowie Sachkosten betragen für das 3. Förderjahr entsprechend der Vorausberechnung des Start e. V . Schwerin  12.800,00 €. Das Amt hat mit Stand  19.06.2002  12.208  Einwohner.( 1,05 € je Einwohner )

Davon entfallen für das 3. Förderjahr ( 01.10.2002  bis  30.09.2003)

für die Gemeinde Schossin  270 Einwohner  =  283,50 €.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Schossin beschließt die Übernahme der anteiligen Kosten für das  3. Förderjahr für Frau De Veer in Höhe von 283,50 €  (Haushaltsansatz 2003 = 300,00 € )

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           5

Davon stimmberechtigt:                                      5

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0