Sach- und Rechtslage:
Die pflichtgemäße Überprüfung des öffentlichen Spielplatzes Parkweg/Ringstraße ergab, dass die vorhandenen Geräte nicht mehr den technischen Anforderungen der Prüfvorschriften entsprechen. Der Spielplatz ist sofort zu räumen oder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften herzurichten. Eine Sperrung ist nicht zu empfehlen, da sie nicht durchsetzbar ist. Der Gemeinde bliebe nur der Abbau der Spielgeräte, um die Gefahr zu beseitigen. Die Schäden sind durch Vandalismus eingetreten. Eine sofortige Reparatur ist dringend angeraten.
Der Kostenvoranschlag von 1.884,88 € liegt vor. Es handelt sich um
eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 5 700. 5200
(Spielplätze/Geräte, Ausstattung und Reparatur) .
Nach § 52 Kommunalverfassung
M-V sind über und außerplanmäßige
Ausgaben nur dann zulässig wenn, sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden
im vorliegenden Fall als gegeben angenommen .
Die Ausgabe ist im Rahmen der
Gefahrenabwehr durch den Träger sofort zu veranlassen.
Die Rechnung erfolgt vorläufig
aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt die außerplanmäßige Ausgabe
in Höhe von 1.884,88 € entsprechend der Sach – und Rechtslage.
Der Auftrag ist durch das Amt
zu erteilen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0