Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Die pflichtgemäße Überprüfung des öffentlichen Spielplatzes Parkweg/Ringstraße ergab, dass die vorhandenen Geräte nicht mehr den technischen Anforderungen der Prüfvorschriften entsprechen. Der Spielplatz ist sofort zu räumen oder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften herzurichten. Eine Sperrung ist nicht zu empfehlen, da sie nicht durchsetzbar ist. Der Gemeinde bliebe nur der Abbau der Spielgeräte, um die Gefahr zu beseitigen. Die Schäden sind durch Vandalismus eingetreten. Eine sofortige Reparatur ist dringend angeraten.

Der Kostenvoranschlag  von 1.884,88 € liegt vor. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle  5 700. 5200  (Spielplätze/Geräte, Ausstattung und Reparatur) .

Nach § 52 Kommunalverfassung M-V sind über und außerplanmäßige  Ausgaben nur dann zulässig wenn, sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall als gegeben angenommen .

Die Ausgabe ist im Rahmen der Gefahrenabwehr durch den Träger sofort zu veranlassen.

Die Rechnung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe

in Höhe von 1.884,88 €  entsprechend der Sach – und Rechtslage.

Der Auftrag ist durch das Amt zu erteilen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0