Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Rogahn wurde durch die Mitgliederversammlung am 28.02.2015 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V bedarf die Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach §129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden       Mirko Jegotka              zum Gemeindewehrführer und die Wahl der

 

Kameradin        Christin Bange zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Mirko Jegotka als Gemeindewehrführer und die Kameradin Christin Bange als stellvertretende Gemeindewehrführerin mit Wirkung vom 23.04.2015 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Der bisherige Gemeindewehrführer, Kamerad Andreas Moosdorf, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HH - Mittel sind entsprechend eingeplant.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -