Sitzung: 25.03.2015 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/PAM/832
Sach- und Rechtslage:
Der Amtsausschuss Stralendorf hat am
12.03.2015 den Beschluss zur Neubesetzung der ab 01.05.2015 vakanten Stelle des
Leitenden Verwaltungsbeamten für das Amt Stralendorf (LVB) gefasst. Dabei
wurden eklatante Fehler begangen.
Das Auswahlverfahren ist mit dem Ziel
der Einstellung des besten Kandidaten zu führen. Den Mitgliedern des
Amtsausschusses wurden vorab die Personalakten zur Kenntnis gegeben. Daraus
mussten sich die Mitglieder ihre Sachkenntnisse selbst entnehmen. Eine
formgerechte Darstellung der Erfüllung geforderter Anforderungen lag nicht vor.
Es gab keine vergleichende Übersicht zu den gegebenen Voraussetzungen der
Bewerber. In diesem Verfahren wurde das Prinzip der Bestenauslese massiv
verletzt. Subjektive Erwägungen des Amtsvorstehers und seiner Stellvertreter
waren maßgebend für die Personenauswahl.
Damit wurde Art. 33 Abs. 2 GG, indem
geschrieben ist, dass die Auswahl für ein öffentliches Amt nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen hat, missachtet. Daran hat sich
die Personalauswahl zu orientieren. Andere Kriterien sind grundsätzlich
unzulässig.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Einreichung des Widerspruchs gemäß § 127,
Abs. 6 KV M- V bei dem Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wegen Verletzung der
Rechtsvorschriften durch den Beschluss des Amtsausschusses, Beschluss- Nr. 2015/AM//194 des Amtes Stralendorf.
Rechtlicher Rat soll eingeholt werden.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -