Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Amtsausschuss Stralendorf hat am 12.03.2015 den Beschluss zur Neubesetzung der ab 01.05.2015 vakanten Stelle des Leitenden Verwaltungsbeamten für das Amt Stralendorf (LVB) gefasst. Dabei wurden eklatante Fehler begangen.

 

Das Auswahlverfahren ist mit dem Ziel der Einstellung des besten Kandidaten zu führen. Den Mitgliedern des Amtsausschusses wurden vorab die Personalakten zur Kenntnis gegeben. Daraus mussten sich die Mitglieder ihre Sachkenntnisse selbst entnehmen. Eine formgerechte Darstellung der Erfüllung geforderter Anforderungen lag nicht vor. Es gab keine vergleichende Übersicht zu den gegebenen Voraussetzungen der Bewerber. In diesem Verfahren wurde das Prinzip der Bestenauslese massiv verletzt. Subjektive Erwägungen des Amtsvorstehers und seiner Stellvertreter waren maßgebend für die Personenauswahl.

 

Damit wurde Art. 33 Abs. 2 GG, indem geschrieben ist, dass die Auswahl für ein öffentliches Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen hat, missachtet. Daran hat sich die Personalauswahl zu orientieren. Andere Kriterien sind grundsätzlich unzulässig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einreichung des Widerspruchs gemäß § 127, Abs. 6 KV M- V bei dem Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wegen Verletzung der Rechtsvorschriften durch den Beschluss des Amtsausschusses, Beschluss- Nr.  2015/AM//194 des Amtes Stralendorf. Rechtlicher Rat soll eingeholt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         13

Davon stimmberechtigt:                                     13

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   3

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -