Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines Antrages des
Mieters der kommunalen Wohnung Friedensstraße 3 , Herrn Schlieter, kam es zu
einer Prüfung der Wohnung durch den zuständigen
Verwalter , Herrn Segger.
Im Ergebnis dieser Prüfung
stellte der Verwalter fest, dass die
Notwendigkeit für die baulichen Veränderungen,
2 neue Innentüren, 1 neue Haustür und stabilisieren der Zimmerdecke
gegeben ist. Nach Einholung der entsprechenden 3 Angebote, ist die Firma Mattec
KG mit 3.122,22 Euro die günstigste Bieterin .
Die entsprechenden Ausgaben
sind aus dem kommunalen Haushalt zu bezahlen .
Da es hierfür keinen Planansatz
gibt, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes.
Nach § 52 Kommunalverfassung M – V sind über- und
außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig wenn, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall als gegeben angenommen.
Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 88000.95300 und wird
vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlussvorschlag :
Die Gemeindevertretung beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe entsprechend der
Sach und
Rechtslage und bestätigt die
Auftragsvergabe an die Firma Mattec KG .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0