Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund eines Antrages des Mieters der kommunalen Wohnung Friedensstraße 3 , Herrn Schlieter, kam es zu einer Prüfung der Wohnung durch den zuständigen

Verwalter , Herrn Segger.

Im Ergebnis dieser Prüfung stellte  der Verwalter fest, dass die Notwendigkeit für die baulichen Veränderungen,  2 neue Innentüren, 1 neue Haustür und stabilisieren der Zimmerdecke gegeben ist. Nach Einholung der entsprechenden 3 Angebote, ist die Firma Mattec KG mit 3.122,22 Euro die günstigste Bieterin .

Die entsprechenden Ausgaben sind aus dem kommunalen Haushalt zu bezahlen .

Da es hierfür keinen Planansatz gibt, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes.

Nach § 52  Kommunalverfassung M – V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig wenn, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall als gegeben angenommen.

Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle  88000.95300 und wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

 

 

Beschlussvorschlag :

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige  Ausgabe entsprechend der

Sach  und Rechtslage  und bestätigt die Auftragsvergabe an die Firma Mattec KG .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0