Sitzung: 25.03.2015 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/PAM/830
Sach- und Rechtslage:
Nach § 11
Abs. 1 Kommunal- Doppik- Einführungsgesetz
M- V sind die Eröffnungsbilanz und der
Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten
Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten
Buchführung durch die Gemeindevertretung festgestellt werden können.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und die vom Amt Stralendorf beauftragte
NKHR Beratungsgesellschaft haben die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pampow zum
1.Januar 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V i. V. m. § 11 Abs. 2 Kommunal- Doppik- Einführungsgesetz M- V geprüft. Die NKHR Beratungsgesellschaft sowie
der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und
einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht der NKHR
Beratungsgesellschaft ist in der Anlage beigefügt. Der Prüfvermerk wird
nachgereicht.
Die Prüfung
der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung beschlossen, der
Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow stellt die vom
Rechnungsprüfungsausschuss und von der NKHR Beratungsgesellschaft geprüfte
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pampow zum 1. Januar 2012
i. d. F. vom 16.01.2015 fest.
Finanzielle Auswirkungen
s. Anlage
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -