Sitzung: 18.03.2015 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/STR/478
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Stralendorf hat am 06.10.2014 beschlossen, sich mit der Zulässigkeit
von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu befassen. Die Gemeinde Stralendorf
beabsichtigt, Gebiete, die für Windenergieanlagen geeignet bzw. ungeeignet
sind, zu prüfen. Dabei sollen neben naturschutzfachlichen Aspekten auch Belange
der Landwirtschaft sowie der Landes- und Regionalplanung betrachtet werden.
Für
Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 können sachliche Teilflächennutzungspläne
aufgestellt werden.
Die
Gemeinde Stralendorf beabsichtigt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
als sachlichen Teilflächennutzungsplan aufzustellen. Das Verfahren wird mit dem
Aufstellungsbeschluss begonnen. Mit dem Vorentwurf sollen Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Mit
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf sollen u.a.
folgende Belange geprüft werden, die der Errichtung von Windenergieanlagen
entgegenstehen könnten:
- naturschutzfachliche Aspekte,
- im Gemeindegebiet vorhandene Freileitungen,
- sonstige, einzuhaltende Abstände und zu würdigende
Belange,
-
Anforderungen an die Wohnumgebung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Stralendorf fasst den Beschluss zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf als sachlichen
Teilflächennutzungsplan. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet
(siehe Anlage). Der vorhandene Flächennutzungsplan wird dabei einer Prüfung
hinsichtlich möglicher Flächen auf ihre Eignung für die Windenergienutzung
unterzogen.
2. Unter Berücksichtigung möglicher negativer
Auswirkungen von Windenergieanlagen bestehen folgende Ziele:
- naturschutzfachliche Aspekte,
- im Gemeindegebiet vorhandene Freileitungen,
- sonstige, einzuhaltende Abstände und zu würdigende
Belange,
-
Anforderungen an die Wohnumgebung.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
wird im Haushalt berücksichtigt
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -