Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Stralendorf hat am 06.10.2014 beschlossen, sich mit der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu befassen. Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt, Gebiete, die für Windenergieanlagen geeignet bzw. ungeeignet sind, zu prüfen. Dabei sollen neben naturschutzfachlichen Aspekten auch Belange der Landwirtschaft sowie der Landes- und Regionalplanung betrachtet werden.

Für Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 können sachliche Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden.

Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als sachlichen Teilflächennutzungsplan aufzustellen. Das Verfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen. Mit dem Vorentwurf sollen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf sollen u.a. folgende Belange geprüft werden, die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen könnten:

- naturschutzfachliche Aspekte,

- im Gemeindegebiet vorhandene Freileitungen,

- sonstige, einzuhaltende Abstände und zu würdigende Belange,

- Anforderungen an die Wohnumgebung.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeinde Stralendorf fasst den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf als sachlichen Teilflächennutzungsplan. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet (siehe Anlage). Der vorhandene Flächennutzungsplan wird dabei einer Prüfung hinsichtlich möglicher Flächen auf ihre Eignung für die Windenergienutzung unterzogen.

 

2. Unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen von Windenergieanlagen bestehen folgende Ziele:

- naturschutzfachliche Aspekte,

- im Gemeindegebiet vorhandene Freileitungen,

- sonstige, einzuhaltende Abstände und zu würdigende Belange,

- Anforderungen an die Wohnumgebung.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

wird im Haushalt berücksichtigt

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7         

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -