Beschluss: Wiedervorlage

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf ist Rechtsträger der Haupt- und Realschule Stralendorf. Für die Grundschule Stralendorf ist das Amt Stralendorf der Schulträger. 

Zukünftig ist die hauswirtschaftliche Trennung noch wichtiger , da die im Jahre 2002 fertiggestellte Zweifeldsporthalle auch in Trägerschaft des Amtes ist . Die Beibehaltung der Trennung der Trägerschaft ist unzweckmäßig und unwirtschaftlich .

 

Die Gemeinde Stralendorf faßte am 13.12.2001 folgenden Beschluß “Die Gemeinde Stralendorf überträgt die Trägerschaft der Haupt und – Realsschule zum 01.01.2003  dem Amt Stralendorf”.

Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Herr Podewski teilte mündlich mit, dass alle Gemeinden, die Schüler an diese Schule entsenden, ebenso einen Beschluß zur Übertragung der Trägerschaft zu fassen haben. Nur mit Beschlußfassung sind Sie im Amtsausschuss in allen Angelegenheiten der Haupt –und  Realschule auch stimmberechtigt.

 

Weitere rechtliche Bestimmungen entnehmen Sie den Anlagen .

            Anlage 1: Auszüge aus dem Schulgesetz

            Anlage 2: Arbeitspapier Übernahme Haupt – und Realschule Stralendorf

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow  beschließt die Übertragung der Trägerschaft der Haupt- und Realschule Stralendorf zum 01.01.2003 auf das Amt Stralendorf.

 

 

 

             >   Beschlußvorlage wird zurückgestellt.   <