Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schossin wurde durch die Mitgliederversammlung am 20.02.2015 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V bedarf die Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach §129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden       Jürgen Dahlwitz           zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden       Martin Lüß                   zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Jürgen Dahlwitz als Gemeindewehrführer und den Kameraden Martin Lüß als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 24.02.2015 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Der bisherige stellvertretende Gemeindewehrführer, Kamerad Holger Stein ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel sind eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Jürgen Dahlwitz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         5

Davon stimmberechtigt:                                     4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -          

Ungültige Stimmen:                                           -