Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: 2, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Der Gemeinde Holthusen wurde im Mai 2014 der Antrag der Fa. Naturwind zur Errichtung von 19 Windkraftanlagen im Windpark Alt Zachun zugestellt. Auf Grund von Nachforderungen wurde das Verfahren unterbrochen und mit ergänzten Unterlagen erneut zur Genehmigung eingereicht. Der Eingang der Unterlagen im Amt Stralendorf erfolgte am 05. Januar 2015. Zwischenzeitlich wurde ein Raumordnungsverfahren mit nachgeschaltetem Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dessen ist die Errichtung von 15 Windkraftanlagen im Plangebiet Alt Zachun mit den Gemeinden Holthusen, Sülstorf, Bandenitz und Alt Zachun genehmigt worden.

 

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 19 Abs. 1 BImSchG im vereinfachten Verfahren.

 

Aus diesem Grund wird die Gemeinde Holthusen durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg um die Erteilung oder Versagung ihres Einvernehmens für die Errichtung von 3 Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet gebeten. Das gemeindliche Einvernehmen kann nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Holthusen beschließt auf ihrer Sitzung das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von 3 Windkraftanlagen Typ Vestas 112,3,3 MW, in ihrem Gemeindegebiet Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4, Flurstück 16 (eine WEA) und Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4, Flurstück 23 (zwei WEA) zu versagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                         8

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -