Sitzung: 26.02.2015 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: 2, Befangen: -
Vorlage: 2015/HOL/425
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Holthusen wurde im Mai 2014 der
Antrag der Fa. Naturwind zur Errichtung von 19 Windkraftanlagen im Windpark Alt
Zachun zugestellt. Auf Grund von Nachforderungen wurde das Verfahren
unterbrochen und mit ergänzten Unterlagen erneut zur Genehmigung eingereicht.
Der Eingang der Unterlagen im Amt Stralendorf erfolgte am 05. Januar 2015.
Zwischenzeitlich wurde ein Raumordnungsverfahren mit nachgeschaltetem
Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dessen ist die Errichtung
von 15 Windkraftanlagen im Plangebiet Alt Zachun mit den Gemeinden Holthusen,
Sülstorf, Bandenitz und Alt Zachun genehmigt worden.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens
erfolgt gem. § 19 Abs. 1 BImSchG im vereinfachten Verfahren.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde Holthusen durch
das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg um die
Erteilung oder Versagung ihres Einvernehmens für die Errichtung von 3
Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet gebeten. Das gemeindliche Einvernehmen
kann nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Holthusen
beschließt auf ihrer Sitzung das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung
von 3 Windkraftanlagen Typ Vestas 112,3,3 MW, in ihrem Gemeindegebiet Gemarkung
Lehmkuhlen, Flur 4, Flurstück 16 (eine WEA) und Gemarkung Lehmkuhlen, Flur 4,
Flurstück 23 (zwei WEA) zu versagen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -