Sitzung: 16.12.2014 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/DÜM/342
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde
Dümmer ist in der Ortslage Wend Dörp durch ein eingereichtes Bauvorhaben beim
Landkreis, eine zu geringe Höhe im B – Plan Nr. 1 festgelegt worden, da die
Umgebungsverhältnisse nicht berücksichtigt wurden. Es soll den Bauherren aber
ermöglicht werden, das geplante Vorhaben auch um zusetzen. Somit wird der
B-Plan, wenn notwendig, im vereinfachten Verfahren nach § 13 durchgeführt bzw.
geändert.
Sollte der
Landkreis Ludwigslust – Parchim, für die eventuellen 2–3 betroffenen
Grundstücke eine Ausnahme der Gemeindevertretung Dümmer zulassen, würde diese
von ihrem Recht Gebrauch machen und ihr Einvernehmen erteilen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Dümmer beschließt, die Höhe für die betroffenen Grundstücke
im B-Plan Nr. 1, 5. Änderung„Wend Dörp“. Auf 1,15m über NN festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine Kosten für
die Gemeinde
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-