Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Dümmer ist in der Ortslage Wend Dörp durch ein eingereichtes Bauvorhaben beim Landkreis, eine zu geringe Höhe im B – Plan Nr. 1 festgelegt worden, da die Umgebungsverhältnisse nicht berücksichtigt wurden. Es soll den Bauherren aber ermöglicht werden, das geplante Vorhaben auch um zusetzen. Somit wird der B-Plan, wenn notwendig, im vereinfachten Verfahren nach § 13 durchgeführt bzw. geändert.

Sollte der Landkreis Ludwigslust – Parchim, für die eventuellen 2–3 betroffenen Grundstücke eine Ausnahme der Gemeindevertretung Dümmer zulassen, würde diese von ihrem Recht Gebrauch machen und ihr Einvernehmen erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt, die Höhe für die betroffenen Grundstücke im B-Plan Nr. 1, 5. Änderung„Wend Dörp“. Auf 1,15m über NN festzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine Kosten für die Gemeinde

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                        -

Ungültige Stimmen:                                            -